Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 Vertragsparteien

Zwischen dem Vermieter und dem Mieter kommt ein Mietvertrag zustande. Das Führen des Wohn-wagens darf nur durch den Mieter selbst erfolgen. Eventuell weitere Fahrer sind in dem Mietver-trag zu vermerken. Mehrere Mieter haften gesamtschuldnerisch.Jeder Mieter muss mind. 21 Jahre alt sein und mind. Drei Jahre im Besitz der erforderlichen Füh-rerscheinklasse sein. Ein gültiger Führerschein und ein gültiger Personalausweis sind dem Ver-mieter bei Übernahme des Wohnwagens vorzulegen.Der Vermieter ist kein Reiseveranstalter.

§2 Mietpreis

Der Mietpreis setzt sich wie folgt zusammen:
Tagesmietpreis der jeweiligen Saison/Anzahl der Miettage
Servicepauschale
Hygienepauschale
Endreinigungskosten bei starker VerschmutzungInventarliste gem. Übernahme
Rabatte
Im Gesamtpreis enthalten sind:
Haftpflichtversicherung mit 5 Millionen Euro Deckung
Vollkaskoversicherung mit 2000,- Euro Selbstbeteiligung
Teilkaskoversicherung mit 1000,- Euro Selbstbeteiligung
Die Selbstbeteiligung ist fällig je nach Schadensfall, d.h. sie kann mehrfach fällig werden.

§3 Servicepauschale

Die einmalige Servicepauschale in Höhe von 125,- Euro beinhaltet
Übergabe sowie Rücknahme des Wohnmobils, Einweisung etc.

§4 Zahlungsweise

Nach Abschluss des Mietvertrages hat der Mieter eine Anzahlung von 10% der Mietsumme innerhalb von 7 Tagen auf das Konto des Vermieters zu leisten. Der Restbetrag ist spätestens am Tag der Abreise als Geldeingang per Überweisung auf das Konto des Vermieters zu zahlen oder in bar zu entrichten.Sollte die Restzahlung nicht erfolgen, wird das Wohnmobil nicht ausgehändigt. Der Vermieter kann sodann hieraus entstehende Schadensersatzansprüche geltend machen.

§5 Kaution

Die Kaution für die Mietsache/Mietsachen beträgt und ist im Voraus auf das Konto des Vermieters zu überweisen oder am Tag der Aushändigung in Bar oder per EC/Kreditkarten Zahlung zu entrichten. Am Ende des Mietzeitraumes erhält der Mieter die Kaution zurück, wenn kein Grund für die Einbehaltung oder Verrechnung der Kaution wegen Pflichtverletzung, z.B. Beschädigung der Mietsache, besteht. Der Vermieter ist berechtigt bei Pflichtverletzung des Mieters (z.B. Beschädigung an der Mietsache, nicht erfolgte Reinigung) die Kaution teilweise zu verrechnen oder vollständig einzubehalten. Sollte die Kautionszahlung nicht erfolgen, wird das Wohnmobil nicht ausgehändigt. Der Vermieter kann sodann hieraus entstehende Schadensersatzansprüche geltend machen.

§6 Übergabe, Rücknahme, Reinigung 

Übergabe und Rücknahme erfolgen am Standort des Wohnmobils. Der Mieter ist verpflichtet, die im Mietvertrag vereinbarten Termine für Übergabe und Rücknahme pünktlich einzuhalten. Bei verspäteter Rückgabe kann der Vermieter Schadenersatz durch bereits erfolgte Nachvermietung geltend machen. Bei Übergabe und Rücknahme wird von den Vertragsparteien gemeinsam ein Protokoll (Vertragsbestandteil) erstellt, in dem der Fahrzeugzustand festgehalten wird. Das Fahrzeug wird innen und außen gereinigt an den Mieter übergeben. Bei Rückgabe hat die Innenreinigung durch den Mieter zu erfolgen. Wird das Fahrzeug ungereinigt oder nur teilweise gereinigt zurückgegeben, so hat der Mieter für die Innenreinigung 100 Euro und die WC Reinigung 100 Euro zu zahlen. Bei grober Verschmutzung werden Reinigungskosten nach Aufwand berechnet. Beschädigte bzw. fehlende Gegenstände werden dem Mieter berechnet. Rückgaben des Fahrzeugs vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit haben keine Verringerung der vereinbarten Miete zur Folge, es sei denn, das kann anderweitig vermietet werden.

§7 Reservierung und Rücktritt 

Reservierungen sind nur nach schriftlicher Bestätigung durch den Vermieter und Eingang der zu leistenden Anzahlung auf dem Konto des Vermieters verbindlich. Bei Rücktritt vom Vertrag durch den Mieter vor dem vereinbarten Mietbeginn sind folgende Anteile des Mietpreises laut Reservierungsdaten zu zahlen:
 
Bis 50 Tage vor Mietbeginn 20% des Mietpreises
49-15 Tage vor Mietbeginn 50% des Mietpreises
Unter 15 Tage vor Mietbeginn 80% des Mietpreises
Tag der Anmiete 95% des Mietpreises 

Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen.Eine Nichtabnahme des Wohnmobils durch den Mieter zu Mietbeginn gilt als Rücktritt.

§8 Auslandsfahrten

Der Mieter ist berechtigt Auslandsfahrten in alle Länder der EU zu unternehmen inkl. Schweiz. Fahrten in NICHT-EU-STAATEN bedürfen der vorherigen schriftlichen Einwilligung des Vermieters und ggf. einer speziellen zusätzlichen Versicherung, deren Kosten der Mieter zu tragen hat. Der Mieter verpflichtet sich, das Reiseziel im Mietvertrag wahrheitsgemäß zu bezeichnen. 

§9 Pflichten des Mieters

Der Mieter verpflichtet sich, die Mietsache sorgfaltsgemäß zu behandeln, insb. die Hinweise zur sachgemäßen Benutzung der Mietsache, soweit diese vom Vermieter zur Verfügung gestellt wer-den, zu beachten und die Mietsache nur demgemäß einzusetzen. Bei Unklarheiten hat er sich vor der Inbetriebnahme oder Nutzung der Mietsache ggf. beim Vermieter über die sachgemäße Benutzung zu informieren.Der Mieter haftet dem Vermieter für Schäden an der Mietsache, die durch Verletzung der ihm obliegenden Obhut- und Sorgfaltspflichten schuldhaft verursacht werden. Veränderungen oder Verschlechterungen der Mietsache, die durch den vertragsgemäßen Gebrauch herbeigeführt werden, hat der Mieter nicht zu vertreten. Dies gilt insbesondere für Verschleißteile. Der Mieter hat dem Vermieter einen etwaigen Mangel der Mietsache unverzüglich anzuzeigen. Unterbleibt die Anzeige, hat der Mieter dem Vermieter den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Soweit der Vermieter aus diesem Grunde keine Abhilfe schaffen kann, haftet er dem Vermieter nicht für Schäden, die aufgrund des Mangels an der Mietsache oder an anderen Sachen entstehen. Eine etwaige Untervermietung ist nicht gestattet. Der Mieter ist verpflichtet die Mietsache am Ende des Mietzeitraums dem Vermieter in dem Zustand zurückzugeben, in dem er sie vom Vermieter erhalten hat. Gibt der Mieter die Mietsache nicht rechtzeitig zurück, so kann der Vermieter für die Dauer der Vorenthaltung die Miete als Entschädigung verlangen, die gemäß der Preisberechnung in §2 für den zusätzlichen Zeitraum zu zahlen gewesen wäre. Die Geltendmachung weiter gehender Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt.

§10 Pflichten des Vermieters

Der Vermieter verpflichtet sich, dem Mieter den Mietgegenstand für den oben angegebenen Zeitraum in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zur uneingeschränkten Nutzung zu überlassen. Er versichert, dass er zur Vermietung der Mietsache berechtigt ist. Der Vermieter hat die Mietsache zu Beginn des Mietzeitraumes zur Abholung bereit zu halten. Er ist nicht verpflichtet, die Mietsache an einen anderen Ort als seinen Wohn- und Geschäftssitz zu versenden. Tut er es dennoch, so geschieht es auf Kosten und Gefahr des Mieters. Der Vermieter verpflichtet sich die persönlichen Daten des Mieters nur zu Mietzwecken zu verwenden und sofort nach Ende der Mietzeit zu vernichten, soweit nicht anderslautende gesetzliche Bestimmungen dem entgegenstehen. 

§11 Haftung des Mieters 

Der Mieter haftet bei von ihm verschuldeten Unfallschäden, jeweils bis zur Höhe der Selbstbeteiligung in der abgeschlossenen Vollkaskoversicherung. 

Der Mieter haftet uneingeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. 

§12 Schlussbestimmungen

Gerichtstand und Erfüllungsort ist der Sitz des Unternehmens WT-Camping Autohaus Waser GmbH (Waldshut-Tiengen).
Vertragssprache ist deutsch.
Plattform der Europäischen Kommission zur Online-Streitbeilegung (OS) für Verbraucher:
http://ec.europa.eu/consumers/odr/
Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

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